Die seit langem erwartete neue Fassung des International Featured Standard (IFS) Food wurde am 1. Oktober 2020 veröffentlicht und liegt nun als Version 7 vor. Ab März 2021 können Audits danach durchgeführt werden und ab Juli 2021 ist die neue Version dann verpflichtend anzuwenden.
Ziel der Aktualisierung war es, die Nutzbarkeit für den Anwender in der Industrie zu vereinfachen, z. B. durch die Konkretisierung von Definitionen (Anlage 12, Glossar), durch die Überarbeitung der Formulierungen der Anforderungen zur besseren Verständlichkeit sowie durch Straffung der Anforderungen (15 % weniger als in Version 6.1).
Der Standard besteht unverändert aus 4 Teilen, d. h.:
- Teil 1 – IFS Food Zertifizierungsprotokoll
- Teil 2 – Liste der IFS Food Assessmentanforderungen
- Teil 3 – Anforderungen an Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen und Auditoren – IFS Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren
- Teil 4 – Berichtswesen, Software auditXpressXTM und IFS Datenbank
+ In Teil 1 gibt es eine komplett neue Struktur, in der sich einige wesentliche Neuerungen finden:
- Ein Audit heißt nun Assessment.
- Es gibt ein überarbeitetes Bewertungsschema und veränderte Möglichkeiten zur Bewertung von KO-Anforderungen (Teil 1, Seite 31).
- B-Bewertungen werden nicht mehr für Abweichungen vergeben, sondern sind jetzt als „Point of attention“ zu verstehen. Gemeint sind Feststellungen oder Situationen, welche zukünftig zu einer Abweichung führen könnten.
- KO-Anforderungen können nur mit A (volle Übereinstimmung), C (teilweise umgesetzt) oder D (nicht umgesetzt) bewertet werden.
- Die Formulierung für Major-Bewertungen wurde aktualisiert (Teil 1, Seite 31).
- Es gibt neue Vorgaben für den Umgang mit Korrekturen / Korrekturmaßnahmen (Teil 1, Seite 33/34). Das Unternehmen muss im Maßnahmenplan Folgendes angeben:
- vorgeschlagene Korrekturen und Korrekturmaßnahmen für alle Abweichungen (C, D sowie KO-Anforderungen, die mit einem C bewertet wurden) und für Nichtkonformitäten (Major oder D-Bewertung einer KO-Anforderung) sowie
- Verantwortlichkeiten und Umsetzungsfristen sowohl für Korrekturen als auch für Korrekturmaßnahmen.
- Neu ist, dass Korrekturen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Maßnahmenplan umgesetzt sein müssen; Nachweise über deren Implementierung sind der Zertifizierungsstelle innerhalb dieser Frist vorzulegen.
- Die Mindestassessmentdauer beträgt nun 2 Tage. Es gibt nur wenige Ausnahmen wo eine Kürzung möglich ist (siehe IFS Food Doctrine Part 1, Nr. 1.3.1).
- Es sind nun mindestens 50% der gesamten Auditzeit in den operativen Prozessen vor Ort zu verbringen (siehe Teil 1, Seite 15). Dazu zählen:
- Wareneingangs-, Lager- und Versandbereiche,
- Gute Herstellungspraktiken (GMP), einschließlich Wartung, Hygiene, Schädlingsbekämpfung und Reinigung- und desinfektionsaktivitäten,
- Produktentwicklung,
- Labor- und/oder Wartungseinrichtungen vor Ort,
- Sozial- und Sanitäreinrichtungen,
- Außenbereiche.
- Jedes 3. Audit muss unangekündigt erfolgen (Teil 1, Punkt 2.3.2).
Desweitern wird im Teil 1 erläutert, dass eine risikobasierte Stichprobenahme durch den Auditor zu erfolgen hat, um Nachweise für die Erfüllung der Anforderungen des IFS Food zu erhalten. Dies ist nicht wirklich neu, sondern bereits bisher gelebte Praxis.
+ In Teil 2 – der Liste der Anforderungen – gibt es zahlreiche Neuerungen und Änderungen
- Zuerst ist zu erwähnen, dass es eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Anforderungen gegenüber der Vorversion gibt: Es sind nun 237 statt bisher 281. Viele Anforderungen wurden zusammengefasst und einige auch vollständig gestrichen. Außerdem gibt es 12 völlig neue Anforderungen.
- Unverändert ist hingegen die Anzahl der KO-Punkte sowie deren wesentlichen Inhalte. Es sind weiterhin 10 KO-Anforderungen. Bei ihnen wurden ausschließlich geringfügige Änderungen vorgenommen, die ausschließlich zur Präzisierung bzw. zur besseren Verständlichkeit dienen.
- Neu aufgenommen in die Liste der Anforderungen wurde die sogenannte Lebensmittelsicherheitskultur. Verschiedene Anforderungen benennen diese jetzt konkret, wobei der Fokus dabei auf Sensibilisierung, Kommunikation sowie der kontinuierlichen Verbesserung liegt.
+ Teil 3 und Teil 4 des Standards
Hier finden sich Anforderungen an Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen und Auditoren sowie an das Berichtswesen, an die Software auditXpressXTM und an die IFS Datenbank. Auf Neuerungen in diesen Teilen wird im Rahmen dieses Beitrags nicht weiter eingegangen.
Ein weiterer Punkt soll nicht unerwähnt bleiben. In Anlage 10 des Standards – IFS Assessmentbericht: Hauptteil – sind u. a. die sogenannten Pflichtangeben für den IFS Assessmentbericht aufgeführt. Dabei handelt es sich um die Anforderungen, zu denen die Auditoren im Bericht zwingend die geforderten Informationen angeben müssen. Die Anzahl der Pflichtangaben hat in Version 7 deutlich zugenommen, es sind nun 70 statt bisher 18. Hier kann es hilfreich sein, zur Auditvorbereitung die für den Bericht zwingend geforderten Informationen zu kennen.
Der Standard und die zugehörige Doctrine sowie weitere ergänzende Dokumente können auf der Webseite des IFS kostenlos heruntergeladen werden.